Reklamationsordnung
A. Reklamationsordnung für Unternehmer und juristische Personen
Diese Reklamationsordnung für Unternehmer und juristische Personen (im Folgenden nur „Reklamationsverfahren“ genannt) regelt die Art und Weise und die Bedingungen für die Reklamation von Mängeln an Ware, die ein Unternehmer oder eine juristische Person über den Online-Shop labelea.eu von unserem Unternehmen erworben hat:
MARTÍNEK CZ s.r.o., mit Sitz in Kolín IV, Klejnarská 92, PLZ 28002
IdNr: 24817147
USt-IdNr.: CZ24817147
eingetragen: im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Nr. C 177015
Postanschrift: MARTÍNEK CZ s.r.o., Klejnarská 92, 28002 Kolín 4, Tschechische Republik
Kontakt-E-Mail: labelea@labelea.eu
1. Haftung des Verkäufers für Mängel
1.1. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die Ware bei Erhalt mangelfrei ist. Dies bedeutet, dass die Ware bei Erhalt insbesondere:
- in einer vereinbarten Menge vorhanden ist;
- die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Qualität und Ausführung aufweist oder dem vereinbarten Muster oder Vorlage oder dem aus dem Vertrag ersichtlichen Verwendungszweck entspricht; im Übrigen für den gewöhnlichen Gebrauch;
- ein Mangel an der Ware liegt auch dann vor, wenn der Verkäufer dem Käufer eine andere als die zwischen ihnen vereinbarte Ware liefert;
- frei von Rechtsmängeln ist, d.h. die Ware ist frei von Vermögensrechten Dritter und die Ware ist mit den für die ordnungsgemäße Nutzung der Ware erforderlichen Dokumenten und Unterlagen versehen.
Der Verkäufer gewährt eine Qualitätsgarantie für die Ware für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Erhalt der Ware, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Unterschiede in den realen Farbtönen gegenüber jenen auf elektronischen Anzeigegeräten können nicht als Mangel der Ware angesehen werden.
2. Rechte des Käufers bei mangelhafter Leistung
2.1. Die Rechte des Käufers bei einer mangelhaften Leistung richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere nach den § 2099 bis 2117.
2.2. Handelt es sich bei dem Mangel der Ware um eine wesentliche Vertragsverletzung, so stehen dem Käufer folgende Rechte aus der mangelhaften Leistung zu:
a) Beseitigung des Mangels durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder durch Lieferung der fehlenden Sache;
(b) Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache;
(c) angemessener Nachlass auf den Kaufpreis; oder
d) Rücktritt vom Vertrag.
2.3. Handelt es sich bei dem Mangel der Ware um eine unerhebliche Vertragsverletzung, kann der Käufer verlangen:
(a) Beseitigung des Mangels; oder
(b) einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis.
2.4. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die gewählte Art der Reklamationsabwicklung bei der Meldung des Mangels mitzuteilen, andernfalls wird der Verkäufer darüber entscheiden. Diese Wahl kann nur nach Absprache mit dem Verkäufer geändert werden.
Hält der Käufer den Mangel für eine wesentliche Vertragsverletzung, ist er verpflichtet, dies dem Verkäufer nachzuweisen.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass bis zur Ausübung seines Rechts auf Minderung des Kaufpreises oder bis zum Rücktritt vom Vertrag der Verkäufer berechtigt ist, die fehlende Ware zu liefern oder den Rechtsmangel zu beseitigen (insbesondere die fehlenden Dokumente zu liefern).
2.5. Ein Austausch der Ware oder ein Rücktritt vom Vertrag kann nicht verlangt werden, wenn der Käufer die Ware nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er sie erhalten hat. Dies gilt nicht, wenn:
(a) eine Änderung des Zustands infolge einer Prüfung zur Feststellung des Mangels der Sache eingetreten ist;
(b) der Käufer die Sache noch vor der Entdeckung des Mangels benutzt hat;
(c) der Käufer die Unmöglichkeit der Rückgabe in unverändertem Zustand nicht durch eine Handlung oder Unterlassung herbeigeführt hat; oder
(d) der Käufer die Sache noch vor der Entdeckung des Mangels verkauft hat oder die Sache im Rahmen ihrer normalen Nutzung verändert hat; ist dies nur teilweise geschehen, so hat der Käufer dem Verkäufer das zurückzugeben, was er noch zurückgeben kann, und ihn in dem Umfang zu entschädigen, in dem er von der Nutzung der Sache profitiert hat.
3. Unmögliche Ausübung von Rechten wegen mangelhafter Leistung
3.1. Dem Käufer stehen keine Rechte aus mangelhafter Leistung zu, wenn er über den Mangel vor der Übernahme der Ware wusste oder den Mangel selbst verursacht hat.
3.2. Die Haftungsansprüche gelten auch nicht für:
- Verschleiß und Abnutzung, die durch den normalen Gebrauch der Ware verursacht werden;
- Mängel an der gebrauchten Sache, die dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad entsprechen, den die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer hatte;
- Sachen, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden - nur in Bezug auf den Mangel, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde; oder
- wenn die Natur des Falles dies erfordert.
4. Reklamationsverfahren
4.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung beim Verkäufer zu reklamieren. Für die Entgegennahme der reklamierten Ware ist die Kontaktadresse des Verkäufers vorgesehen.
4.2. Verbindliches Reklamationsverfahren:
- um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, kann der Käufer den Verkäufer vorab telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über die Reklamation informieren;
- der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über das von ihm gewählte Recht aus der mangelhaften Leistung zu informieren, den Mangel zu beschreiben und/oder zu beschreiben, wie sich dieser äußert;
- der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware an den Verkäufer zuzustellen (anders als per Nachnahme, die vom Verkäufer nicht akzeptiert wird), und bei der Versendung der Ware ist der Käufer verpflichtet, diese in eine geeignete Verpackung zu verpacken, damit sie nicht beschädigt oder zerstört wird;
- der Käufer fügt einen Kaufbeleg der Ware oder ein Steuerdokument - gegebenenfalls eine Rechnung - oder ein anderes Dokument zum Nachweis des Kaufs der Ware bei.
4.3. Der Zeitpunkt der Reklamation ist der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die reklamierte Ware erhalten hat.
4.4. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Käufer das Recht auf Erstattung der Kosten, die ihm bei der Reklamation der Ware zweckmäßig entstanden sind. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Recht, diese Kosten geltend zu machen, innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist für die Mängelrüge ausgeübt werden muss.
Diese Reklamationsordnung ist ab dem 1.10.2023 gültig und wirksam.
B. Reklamationsordnung für Verbraucher (Deutschland und Österreich)
Diese Reklamationsordnung für Verbraucher (im Folgenden „Reklamationsordnung“) regelt die Art und Weise sowie die Bedingungen der Geltendmachung von Rechten bei mangelhafter Leistung in Bezug auf Waren, die vom Verbraucher über den Online-Shop labelea.eu bei der Gesellschaft
MARTÍNEK CZ s.r.o.
Sitz: Kolín IV, Klejnarská 92, 280 02, Tschechische Republik
ID-Nr.: 24817147
USt-IdNr.: CZ24817147
eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Prag, Abteilung C, Eintrag 177015
E-Mail: labelea@labelea.eu
gekauft wurden.
1. Haftung für Mängel der Ware
1.1. Der Verkäufer haftet dafür, dass die gelieferte Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist, insbesondere dass sie:
• der vereinbarten Beschreibung, Menge und Qualität entspricht,
• für den üblichen Zweck geeignet ist, für den Waren dieser Art verwendet werden,
• mit dem Zubehör und den Gebrauchsanweisungen geliefert wird, die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann,
• der Qualität oder dem Muster entspricht, das dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde.
1.2. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die nach der Übergabe der Ware an den Verbraucher entstanden sind.
Tritt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt auf, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war.
2. Frist für die Geltendmachung von Rechten bei Mängeln
2.1. Der Verbraucher kann Rechte wegen mangelhafter Leistung geltend machen, wenn sich der Mangel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware zeigt.
Diese Frist gilt nicht für Waren mit einer kürzeren Lebensdauer (z. B. Verbrauchsmaterialien).
2.2. Wurde die Ware ausgetauscht oder repariert, läuft eine neue Gewährleistungsfrist nur für die ersetzten Teile.
3. Rechte des Verbrauchers bei mangelhafter Ware
Gemäß §§ 439 und 440 BGB (Deutschland) sowie §§ 7–10 VGG (Österreich) hat der Verbraucher folgende Rechte:
a) Reparatur oder Ersatzlieferung
Der Verbraucher hat das Recht, eine kostenlose Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Ware zu verlangen.
Der Verkäufer kann eine andere Art der Nacherfüllung wählen, wenn die gewünschte Art unmöglich oder unverhältnismäßig teuer wäre.
b) Preisnachlass
Kann der Mangel nicht behoben werden oder besteht er nach der Reparatur fort, hat der Verbraucher das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.
c) Rücktritt vom Vertrag (Rückzahlung des Kaufpreises)
Ist der Mangel wesentlich und eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich oder fehlgeschlagen, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
d) Kosten
Die Kosten für Rücksendung, Austausch oder Reparatur der Ware trägt der Verkäufer.
4. Wann eine Reklamation nicht anerkannt werden kann
Rechte wegen mangelhafter Leistung bestehen nicht, wenn:
• der Mangel vom Verbraucher selbst verursacht wurde,
• der Mangel durch normalen Verschleiß oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist,
• der Mangel im Preis berücksichtigt wurde (z. B. bei als fehlerhaft gekennzeichneten Waren mit Rabatt).
5. Vorgehensweise bei einer Reklamation
5.1. Eine Reklamation ist unverzüglich nach Entdeckung des Mangels geltend zu machen.
Sie kann per E-Mail oder per Post an folgende Adresse eingereicht werden:
MARTÍNEK CZ s.r.o.
Klejnarská 92, 280 02 Kolín IV, Tschechische Republik
E-Mail: labelea@labelea.eu
5.2. Empfohlene Vorgehensweise:
• Geben Sie die Bestellnummer, eine Beschreibung des Mangels und die gewünschte Lösung an (Reparatur, Austausch, Preisnachlass, Rücktritt).
• Fügen Sie eine Kopie der Rechnung oder einen anderen Kaufnachweis bei.
• Senden Sie die Ware als versichertes Paket (nicht per Nachnahme, solche Sendungen werden nicht angenommen).
5.3. Nach Eingang der Reklamation erhalten Sie eine Bestätigung.
Die Reklamation wird ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung bearbeitet, sofern keine andere Frist vereinbart wird.
6. Erstattung von Kosten
Wird die Reklamation anerkannt, haben Sie Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Reklamation entstanden sind.
Diese Kosten müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Reklamation geltend gemacht werden.
7. Schlussbestimmungen
Diese Reklamationsordnung ist ab dem Datum der Veröffentlichung auf www.labelea.eu gültig und Bestandteil der vertraglichen Bedingungen zwischen Verkäufer und Verbraucher.
Die Rechte der Verbraucher richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für Deutschland und des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) für Österreich, die die EU-Richtlinie 2019/771/EU über den Warenverkauf umsetzen.
Diese Reklamationsordnung ist ab dem 1.10.2023 gültig und wirksam.
Dokumente zum Herunterladen:
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